LBM: Leistungsfähigkeit der B 49 ausbauen

In einer E-Mail-Korrespondenz vom November 2021 zwischen der Kreisarbeitsgruppe Verkehr (KAG) von Bündnis 90/Die Grünen im Westerwaldkreis, vertreten durch Dr. Ine Schmale, beantwortete der damalige Leiter des Landesbetriebs Mobilität (LBM) in Diez, Lutz Nink, eine Reihe von Fragen zum geplanten Ausbau der B 49 zwischen Neuhäusel und Montabaur.

Dabei erklärte Nink zunächst, “dass vorgesehen ist, die B 49 zwischen der A 3 und der B 42 richtlinienkonform auszubauen. Der überwiegende Teil der Strecke entspricht bereits heute den Anforderungen. Lediglich der Bereich zwischen dem Anschluss Horressen und dem Beginn der Umgehung Neuhäusel steht hier im Fokus. Die Gesamtstrecke haben wir dabei in zwei Planungsabschnitte unterteilt a) Anschluss L 327 (Horressen) bis Anschluss L 309 (Waldparkplatz) und b) Anschluss L 309 (Waldparkplatz) bis Umgehung Neuhäusel. Nur für den Planungsabschnitt b) haben wir mit der Planung begonnen. Insofern beziehen sich nachfolgende Aussagen ausschließlich auf diesen Abschnitt.”

Auf die Fragen von Dr. Ine Schmale antwortete Nink wie folgt:

KAG: Nach unseren Recherchen ist die geplante Maßnahme zum dreispurigen Ausbau der B 49 zwischen Neuhäusel und Montabaur nicht im aktuellen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) enthalten. Wer hat den LBM Diez beauftragt, mit diesen Planungen an der B 49 zu beginnen? Wann und in welcher Form erfolgte diese Beauftragung? Welche Begründungen hat der Bund als Baulastträger zur Notwendigkeit des Ausbaus und Veranlassung dieser Planungen angeführt?

Nink: Die Anlage von 3. Fahrstreifen an Bundesstraßen ist nicht bedarfsplanrelevant. Das bedeutet, dass 3-streifige Ausbauprojekte wie z.B. im Zuge der B 49 oder auch im Zuge der Bundesstraßen B 255 und B 414 nicht im Bundesverkehrswegeplan abgebildet werden. Zuständig für solche Ausbauentscheidungen sind die Straßenbauverwaltungen der Länder im Zuge der Auftragsverwaltung. Grundlage ist dabei das Bundesfernstraßengesetz. In § 3 zur „Straßenbaulast“ ist u.a. geregelt, dass die Träger der Straßenbaulast nach ihrer Leistungsfähigkeit die Bundesfernstraßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern haben.

Da der vorhandene Querschnitt der B 49 zwischen dem Anschluss Horressen und der Umgehung Neuhäusel weder der Netzfunktion der B 49 entspricht und darüber hinaus nicht mehr in der Lage ist, die vorhandenen Verkehrsmengen sicher und leistungsfähig abzuwickeln, ist ein entsprechender den gültigen Regelwerken angepasster Ausbau erforderlich. In diesem Kontext wurden aktuell auch die Anschlussstelle A 3 / B 255 leistungsfähig ausgebaut sowie der Querschnitt der Umgehung Montabaur zwischen der Gelbachbrücke und dem Anschluss K 168 (Montabaur West) angepasst.

KAG: Welche Abstimmungsgespräche zur Herstellung des Einvernehmens haben im Vorfeld der Planungen mit welchen rheinland-pfälzischen Behörden stattgefunden? Wann erfolgten diese? Mit welcher Priorität und mit welchem Personaleinsatz erfolgen die Planungen im LBM Diez?

Nink: Zur Abstimmung des landespflegerischen Untersuchungsumfanges sowie zu entwässerungstechnischen Fragestellungen hat es bisher Gespräche und Abstimmungen mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD) gegeben. Darüber hinaus sind erste Gespräche mit dem Forst zur funktionalen Wiederherstellung des Forst- und Wirtschaftswegenetzes geführt worden. Dem Projekt ist LBM Diez intern keine Priorität zugewiesen worden. Aktuell wird das Projekt von zwei Projektingenieuren (Planung und Landespflege) betreut.

KAG: Wann, wo und wie oft fanden bisher Verkehrszählungen auf dieser Strecke statt und wie waren darin die täglichen Verkehrsaufkommen von PKW und LKW?

Nink: Die Verkehrsmengen im Netz werden kontinuierlich erfasst. So führt der Bund beispielsweise alle 5 Jahre in der gesamten Republik Zählungen durch. Daneben gibt es auch im Zuge der B 49 diverse Dauerzählstellen. 2015 wurde für den Abschnitt ein DTV (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) von knapp 14.000 Fahrzeugen bei 3 % (420 Fz) Schwerverkehr ermittelt.

KAG: Welche Verkehrsbeeinträchtigungen auf dieser Strecke sind in den vergangenen Jahren belegt und wo im Bereich der geplanten Ausbaustrecke fanden diese statt? Hier werden Angaben nach Art der Beeinträchtigungen und ihrer Häufigkeit pro Jahr erbeten.

Nink: Die hohe Verkehrsbelastung in Verbindung mit der nicht vorhandenen Trennung der Verkehrsarten und fehlenden Überholmöglichkeiten führen insbesondere zu den Verkehrsspitzen zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen – teilweise stockender Verkehr bis Stillstand. Gleichzeitig erhöht sich der Überholdruck, was manchen Verkehrsteilnehmer zu gefährlichen Überholmanöver verleitet. Auch die plangleichen Knotenpunkte L 309 und L 329 sowie direkte Zufahrten zu Waldparkplätzen und ungesicherte Bushaltestellen entsprechen nicht der Charakteristik des Gesamtstreckenzuges. Insgesamt weist die Strecke daher auch ein hohes Unfallgeschehen aus. Zwischen dem Anschluss L 327 und der Umgehung Neuhäusel sind im Zeitraum 1.1.2016 bis 31.12.2020 insgesamt 258 Unfälle passiert. Dabei wurden 7 Personen schwer und 26 Personen leicht verletzt.

KAG: Nach welchen Planungsgrundsätzen erfolgt der Ausbau der neuen Trasse der B 49 (u.a. Straßenbreite, Gefälle, usw.)? Welche Streckenführung ist für die neue Trasse und wieviel Brücken bzw. Unterführungen sind in welchen Stellen der Ausbaustrecke vorgesehen? Welche Alternativlösungen werden untersucht? Hier werden allgemein verständliche Angaben erbeten, die nicht nur auf technische Vorschriften und dem Vokabular von Regelwerken Bezug nehmen. Welche Regelwerke sind für die Planungen anzuwenden?

Nink: Maßgebende Richtlinie für die Planung von Außerortsstraßen (ohne Autobahnen) sind die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL). Darin sind für Straßen der Entwurfsklassen 1 und 2 jeweils 3-streifige Querschnitte mit wechselnden Überholmöglichkeiten vorgesehen. Die Planung für den Abschnitt zwischen der Umgehung Neuhäusel und dem Anschluss L 309 (Waldparkplatz) orientiert sich am Bestand. Das bedeutet, dass keine neue Trasse vorgesehen ist. Über- und oder Unterführungen wird es im Zuge der Wiederherstellung des Waldwegenetzes geben. Wo diese dann sinnvollerweise angeordnet werden, steht noch nicht fest.

KAG: Welcher Planungsstand wurde Stand heute beim LBM Diez für diese Maßnahme erreicht? Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Nink: Mit der Planung wurde in 2019 begonnen. Bisher sind in Bezug auf die technische Planung Vermessung sowie Vorplanung erfolgt. Die Entwurfsplanung wurde kürzlich vergeben. Für den Bereich Landespflege laufen aktuell die faunistischen Untersuchungen (Brutvogelkartierung, Absuche von Baumhöhlen und -spalten, Horstkartierung, Fledermauskartierung, Wildkatzenuntersuchung, Strukturkartierung totholzbewohnender Käfer etc.) sowie die FFH Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet „Montabaurer Höhe“. Verlässliche Kostenangaben sind in diesem frühen Planungsstadium nicht möglich, da wie unter 5 ausgeführt, die Anzahl der Bauwerke, die maßgeblich kostenbestimmend sind, nicht feststeht.

KAG: Welche Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen sind für diesen schwerwiegenden Eingriff in diesem geschützten Bereich der Montabaurer Höhe (FFH-Gebiet) vorgesehen und welche Untersuchungen zu Flora und Fauna sind durchzuführen?

Nink: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind zu diesem frühen Planungsstadium noch keine festgelegt. Diese werden erst mit der landespflegerischen Begleitplanung erarbeitet. Fest steht allerdings, dass zur Überwindung der zusätzlichen Barrierewirkung der Straße eine Grünbrücke sowie weitere Kleintierdurchlässe angelegt werden.

KAG: Wird im Zusammenhang des Ausbaus der B 49 ein unselbstständiger Radweg zwischen Neuhäusel und Montabaur geplant? Wenn dies nicht der Fall ist, bitte ich um Begründung, da dies nicht im Sinne des neuen Klimaschutzgesetztes der Bundesregierung ist.

Nink: Es ist vorgesehen, insbesondere zur Trennung der Verkehrsarten, eine separate Radwegeführung mit anzulegen. Wie der Verlauf sein wird, steht noch nicht fest.

KAG: Für welchen Termin beabsichtigt der LBM Diez als Träger des Vorhabens das baurechtliche Genehmigungsverfahren zu beantragen?

Nink: Aufgrund des frühen Planungsstadiums können hierzu noch keine Angaben gemacht werden.

KAG: Für welchen Zeitpunkt rechnen Sie Stand heute mit dem Beginn der Baumaßnahme und welche Dauer ist für die Bauausführung vorgesehen?

Nink: Aufgrund des frühen Planungsstadiums können hierzu noch keine Angaben gemacht werden.